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AGB

Stand: 07.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verleih von Hüpfburgen und Eventattraktionen

Hanika Event GmbH
Donaustraße 3
93077 Bad Abbach

1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über Hüpfburgen, Spielgeräte und sonstige Eventattraktionen (nachfolgend „Mietgegenstände“) der Hanika Event GmbH (nachfolgend „Vermieter“).

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Mietvertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Unterzeichnung eines Mietvertrages zustande.

3 Mietgegenstände

Die vermieteten Gegenstände ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Mietvertrag.

4 Mietdauer

(1) Die Mietdauer ergibt sich aus dem vereinbarten Mietvertrag.

(2) Die Organisation von Anlieferung, Aufbau, Abbau und Abholung erfolgt nach vorheriger Abstimmung zwischen Vermieter und Mieter.

(3) Sofern vertraglich vereinbart, sind Anlieferung und Abholung im Mietpreis enthalten.

5 Mietpreise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Mietvertrag vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 50 % Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss und Rechnungsstellung.
  • 50 % Restzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe der Mietgegenstände und Rechnungsstellung.

(3) Gerät der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

6 Kaution

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird keine Kaution erhoben.

7 Übergabe, Rückgabe und Reinigung

(1) Die Mietgegenstände werden in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll unterschrieben sowie auch bei Rücknahme.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und in gereinigtem Zustand zurückzugeben.

(3) Übliche Gebrauchsspuren gelten nicht als Beschädigung.

(4) Übermäßige oder außergewöhnliche Verschmutzungen, die einen erhöhten Reinigungsaufwand verursachen, werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet.

(5) Beschädigungen, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, sind vom Mieter zu ersetzen.

8 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich insbesondere,

  • die Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden,
  • sämtliche Bedienungs-, Sicherheits- und Aufbauhinweise einzuhalten,
  • die Mietgegenstände vor Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüssen zu schützen,
  • Schäden oder Funktionsstörungen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen,
  • unbefugte Veränderungen oder Reparaturen zu unterlassen.

9 Sicherheits- und Nutzungsbestimmungen

(1) In sämtlichen Mietgegenständen gilt absolutes Rauchverbot.

(2) Schuhe, spitze oder scharfe Gegenstände sowie Glasbehälter dürfen insbesondere nicht in Hüpfburgen verwendet werden.

(3) Tiere sind in den Mietgegenständen nicht gestattet.

(4) Die zulässige Personenzahl, Gewichtsbegrenzungen sowie Altersangaben sind einzuhalten.

(5) Während des gesamten Betriebs ist eine geeignete volljährige Aufsichtsperson zu benennen. Die Aufsichtspflicht obliegt ausschließlich dem Mieter.

(6) Eltern oder sonstige Aufsichtspflichtige bleiben für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.

(7) Bei starkem Wind, Gewitter, Sturm, Starkregen oder vergleichbaren Wetterlagen ist der Betrieb der Hüpfburgen unverzüglich einzustellen.

(8) Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb entsprechend den Aufbau- und Sicherheitshinweisen des Vermieters Sorge zu tragen.

10 Haftung

(1) Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Der Mieter haftet während der Mietdauer für Beschädigungen, Verlust oder Zerstörung der Mietgegenstände, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen, Gästen oder Besuchern schuldhaft verursacht wurden.

(5) Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung, unzureichender Sicherung oder Missachtung der Sicherheitsvorschriften.

11 Versicherung

Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der Veranstaltung eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten, sofern Art und Umfang der Veranstaltung dies erfordern.

12 Schäden und Mängel

(1) Der Mieter hat erkennbare Schäden oder Mängel unverzüglich nach deren Feststellung anzuzeigen.

(2) Unterbleibt die Anzeige und entstehen hierdurch Folgeschäden, haftet der Mieter im gesetzlichen Umfang.

13 Stornierung

(1) Stornierungen bedürfen der Schriftform.

(2) Erfolgt die Stornierung bis 60 Kalendertage vor Mietbeginn, entstehen keine Stornokosten.

(3) Erfolgt die Stornierung später, ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Ausfallentschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer möglichen Weitervermietung zu verlangen.

14 Höhere Gewalt

(1) Kann die Vertragsdurchführung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, behördlicher Anordnungen oder vergleichbarer Ereignisse, nicht erfolgen, sind beide Vertragsparteien von ihrer Leistungspflicht für die Dauer der Störung befreit.

(2) Bereits geleistete Zahlungen werden nach den Umständen des Einzelfalls verrechnet, erstattet oder gutgeschrieben.

15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Mietvertrages sowie unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Regensburg.